Austrian Championship

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SOLING 2019
Carl Auteried Gedächtnispokal
Internationale österreichische Staatsmeisterschaft

8. Juni 2019 – 10. Juni 2019
Litzlberg - Attersee

A U S S C H R E I B U N G
OeSV - EDV Nummer: 8837, Freigabenummer: 14199 vom 18.03.2019

FACTBOX Das Wichtigste auf einen Blick:
Meldeschluss Mittwoch 29. Mai 2019 / Meldung über www.sck.at
Registrierung / Vermessung / Ausrüstungskontrolle Samstag 8. Juni 2019, 8:30 bis 11:00 Regattabüro des SCK Briefing Samstag 8. Juni 2019 um 12:00 Uhr
1. Ankündigungssignal Samstag 8. Juni 2019 um 13:00 Uhr Wettfahrten 8 Wettfahrten/1 Streichung
2. Meldegebühr € 90,00 für Boot inkl. Steuermann plus € 30,00 pro Crew – Bei Meldung und Zahlung bis um Meldeschluss kann ein Frühzahlerbonus von € 15,00 abgezogen werden.
3. Segleressen Samstagabend

Veranstalter ist der Segelclub Kammersee im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes

1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den “Wettfahrtregeln Segeln” (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2019, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2019, die ergänzenden Segelanweisungen des SCK sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höheres vorschreiben, so gilt die ISO-Norm 15402-5 (oder gleichwertiges) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-DopingBundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.

2 Werbung Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen [DP]

3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Boote der Soling Klasse, die den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz der OeSV Junior-Regattalizenz oder des vom OeSV ausgestellten BFA Binnen sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden indem sie das SCK Online-Formular unter www.sck.at bis zum Meldeschluss ausfüllen.
3.5 Entfällt 4863 Seewalchen am Attersee Inselweg 13, Austria ZVR 818125534 DVR 4002383 ;office@sck.at www.sck.at
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 10 Booten bei Meldeschluss. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden. Wird die Regatta durchgeführt und kommen ausreichend viele Wettfahrten zustande, so wird der Titel ungeachtet der Teilnehmerzahl vergeben.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben

4 Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt siehe Factbox. Bei Meldung und Zahlung bis zum Meldeschluss kommt ein Frühzahlerbonus zum Abzug. Dieser kann direkt bei der Zahlung abgezogen werden. SCK-Mitglieder sind (anteilig) vom Meldegeld befreit.
Kontoinformation
Kontobezeichnung: “Segelklub Kammersee – Meldegeld“ bei Oberbank Linz IBAN: AT27 1500 0007 1113 7083, BIC: OBKLAT2L

5 Registrierung
Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen: im Regattabüro des SCK.
Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle erfolgt am Clubgelände Zeitraum für beide Abläufe siehe Factbox

6 Erstes Ankündigungssignal
siehe Factbox

7 Letztes Ankündigungssignal
Am Montag, 10.6.2019 wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15:00 Uhr gegeben.

8 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.

9 Bahnen
Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt

10 Strafsystem
Für die Klasse Soling ist die Regel 44.1 geändert, so dass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die EinDrehung-Strafe ersetzt ist.

11 Wertung
Es sind 8 Wettfahrten mit 1 Streichung ausgeschrieben. Werden weniger als 5 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 4 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Staatsmeisterschaft. Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als SP-Regatta. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).

12 Betreuerboote
Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.

13 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden.

14 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.

15 Preise
Die siegreiche Mannschaft erhält Medaillen der BSO und den Titel “Österreichischer Staatsmeister/in 2019 in der Soling Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie/er den Titel “Internationaler Meister 2019 von Österreich in der Soling Klasse”, und der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichischer Staatsmeister/In 2019 in der Soling Klasse” (inkl. der Medaillen) zuerkannt.
Wanderpreis: Ein Jahresanrecht auf den Carl Auteried Gedächtnispokal gemäß Stiftungsurkunde,
Punktpreise: für die ersten drei Boote.
Erinnerungspreise: für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer.

16 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für Seewalchen örtlich und sachlich zuständige Gericht.

17 Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

18 Weitere Informationen
Kran, Liegeplätze und Parkplätze: am SCK Gelände. Einmaliges Ein- und Auskranen für Regattateilnehmer kostenlos. Das Befahren des seeseitigen Clubgeländes, sowie der Plattform mit einem PKW ist nicht gestattet. Am Gelände des SCK einschließlich Parkplatz ist aufgrund behördlicher Anordnung das Campieren bzw. das Abstellen von Wohnwagen untersagt.

Unterkunftsmöglichkeiten
Tourismusverband Seewalchen 4863 Seewalchen / Hauptstraße 17 Tel:+43/7662 2578 / www.attersee.at
Veranstaltungsleiter
Bernhard Kreutzer ;Oberbootsmann@sck.at

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